Im Zeitraum von Juli 2018 bis Oktober 2020 wurden die Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg ausgebaut.
Für Maßnahmen, die vor dem 1.1.2024 begonnen worden sind, sind grundsätzlich weiterhin Straßenausbaubeiträge zu erheben. Allerdings kann der auf die Beitragspflichtigen entfallende umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme auf Antrag der Gemeinde zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Beim Ausbau der Straßen Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg handelt es sich um beitragsfähige Maßnahmen.
Die Stadt Schwelm hat einen Förderantrag gestellt. Mit Bescheid vom 28.10.2024 hat die NRW.BANK als zuständige Bewilligungsbehörde die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.291.291,21 EUR bewilligt.
Durch die Förderung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen reduzieren sich die ansonsten von den Beitragspflichtigen zu zahlenden Beiträge um 100% und damit auf null Euro.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass den Beitragspflichtigen ein Beitragsbescheid mit Hinweis auf die Förderung durch das zuständige Ministerium ausgestellt wird. Diese Bescheide sind zwischenzeitlich auf den Postweg gegeben worden.
Schwelm, den 20. Dezember 2024